Kommunalabgabe: getproject beteiligt Gemeinden im Landkreis Uelzen finanziell an der Windenergie
Jährlich werden den Gemeinden über 100.000 Euro zur Verfügung gestellt
(Kiel / Landkreis Uelzen) - getproject setzt sich seit 25 Jahren dafür ein, dass die Region, in der Windkraftanlagen aufgestellt werden, einen möglichst großen Anteil des wirtschaftlichen Erfolgs der Anlagen erhält. In der Vergangenheit erfolgte dies im Wesentlichen über die Vergabe von Leistungen an Unternehmen vor Ort, Spenden, Sponsorings sowie über die Gewerbesteuer. Die Branche der Erneuerbaren Energien setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die Möglichkeit eröffnet wird, eine „Kommunalabgabe“ einzurichten.
Inzwischen hat die Ampelregierung eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen und eingeführt. Demnach dürfen nun Anlagenbetreiber den Gemeinden, die von der Errichtung der Windenergieanlagen betroffen sind, Beträge durch einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung anbieten. Somit entfällt der Vorwurf der Vorteilsnahme. Bei Windenergieanlagen an Land dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro kWh für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden, wenn die Anlage eine installierte Leistung von mehr als 1.000 kW hat. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines 2,5 km-Umkreises um ein Windrad befindet. Sind mehrere Gemeinden betroffen, ist die Zahlung anhand des Flächenanteils der Gemeinden innerhalb des 2,5 Kilometer-Umkreises aufzuteilen.
getproject verwaltet 12 Bürgerwindparkgesellschaften im Landkreis Uelzen. Vor kurzem hat getproject bei diesen Gesellschaften Gesellschafterversammlungen durchgeführt. Ein Punkt auf der Tagesordnung war der Beschluss über die finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau der Erneuerbaren Energien gem. § 6 EEG 2023. Da es sich um eine freiwillige Abgabe handelt, war es erforderlich, einen entsprechenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung einzuholen. Dieser Beschluss fiel bei allen 12 Gesellschaften positiv aus – bei den allermeisten war er sogar einstimmig.
Um eine Vorstellung davon zu bekommen, wie hoch die Kommunalabgaben jährlich sein könnten, kann ein Vergleich mit 2022 herhalten. In 2022 produzierten die Windkraftanlagen der 12 Gesellschaften insgesamt 56.102.890 kWh Strom. Diese Energiemenge multipliziert mit 0,2 Cent pro kWh ergibt einen Jahresbetrag in Höhe von 112.205,78 EUR, der dann auf sämtliche Gemeinden, in deren Nähe sich die Windkraftanlagen befinden, zu verteilen wäre - gemäß der obigen Darstellung.
Es handelt sich hierbei um eine jährliche Abgabe. Die Geschäftsleitung von getproject wurde ermächtigt, bis Ende 2023 mit den Gemeinden einen Vertrag zu verhandeln und abzuschließen, damit die Abgabe ab dem 01. Januar 2024 gezahlt werden kann. Es wird vorgesehen, dass die Verwendung dieser Mittel offengelegt wird.