Windpark Rinteln
Nach 7 Jahren Rechtsstreit: Stadt Rinteln scheitert auch in 2. Instanz
(Kiel/Rinteln) - Nach einem nunmehr fast sieben Jahre andauernden Rechtsstreit zwischen der Stadt Rinteln und dem Landkreis Schaumburg hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Urteil vom 12.03.2024 das Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 21.03.2022 im Wesentlichen bestätigt.
Damit ist die Stadt Rinteln mit ihrem Klagebegehren, die bereits erteilte Genehmigung für das Windkraftprojekt bei Westendorf aus der Welt zu schaffen, auch in der zweiten Instanz gescheitert. Die vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg aufgeführten Mängel der Genehmigung insbesondere hinsichtlich des Fledermausschutzes können durch geringfügige Anpassungen in der Genehmigung behoben werden. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Die Stadt Rinteln kann dagegen Beschwerde einlegen, so dass das Urteil aktuell noch nicht rechtskräftig ist.
Nachdem das Oberverwaltungsgericht bereits in einem anderen Gerichtsverfahren Einwände einer Denkmaleigentümerin rechtskräftig bzw. durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt zurückgewiesen hatte, ist das aktuelle Urteil ein weiterer Meilenstein in der Realisierung des Windkraftprojektes.
getproject GmbH & Co. KG hat 2018 die Realisierungsrechte am geplanten Windpark Rinteln übernommen und sie in die Betreibergesellschaft Windpark Rinteln GmbH & Co. KG eingebracht, um am Standort zwei Windkraftanlagen zu errichten und betreiben. Der Windkraftanlagenstandort wurde im Rahmen der Flächensuche für den Flächennutzungsplan der Stadt Rinteln als geeigneter Standort durch den von der Stadt beauftragten Sachverständigen lokalisiert. Die Fachabteilungen der Genehmigungsbehörde und der Landkreis Schaumburg haben auf der Grundlage zahlreicher Untersuchungen und Gutachten die Eignung des Standortes festgestellt. Diese behördliche und gutachterliche Einschätzung teilt getproject und berücksichtigt alle artenschutzrechtlichen und Naturschutzbelange.