Windpark Rinteln
Errichtung der Windkraftanlagen verstößt nicht gegen Denkmalschutzrecht
Die Eigentümerin des im Stadtgebiet von Rinteln gelegenen Denkmals Gut Echtringhausen wendete sich nunmehr auch in 2. Instanz erfolglos gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen, die der beklagte Landkreis Schaumburg in 2016 erteilt hatte. Die Anlagen sollen in einer Entfernung von ungefähr 460 bzw. 820 Metern zum Denkmal errichtet werden.
Nachdem schon das erstinstanzlich zuständige Verwaltungsgericht Hannover keine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Gutes durch die beantragten Windenergieanlagen erkennen konnte und die Klage der Denkmaleigentümerin abgewiesen hatte, stellte auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Urteil vom 21.02.2023 fest, dass der Genehmigungsbescheid in allen von der Klägerin vorgebrachten Punkten rechtmäßig ist. Die Errichtung der Windkraftanlagen verstoße weder gegen Denkmalschutzrecht noch gegen Vorschriften zum Schutz der Bewohner vor übermäßiger Beeinträchtigung durch Schallimmissionen und Schattenwurf. Ebenso verneinte das Oberverwaltungsgericht eine rechtserhebliche Wertminderung des Denkmals und stellt ausdrücklich fest: „eine optisch bedrängende Wirkung geht von den WEA nicht aus (s. o.).“
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dagegen hat die Denkmaleigentümerin Beschwerde erhoben. Aller Voraussicht nach wird das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde nicht stattgeben bzw. die Revision nicht zulassen und das Urteil des Oberverwaltungsgericht Lüneburg in überschaubarer Zeit rechtskräftig werden.
getproject GmbH & Co. KG hat 2018 die Realisierungsrechte am geplanten Windpark Rinteln übernommen, um am Standort zwei Windkraftanlagen zu errichten. Der Windkraftanlagenstandort wurde im Rahmen der Flächensuche für den Flächennutzungsplan der Stadt Rinteln als geeigneter Standort durch den von der Stadt beauftragten Sachverständigen lokalisiert. Die Fachabteilungen der Genehmigungsbehörde und der Landkreis Schaumbug haben auf der Grundlage zahlreicher Untersuchungen und Gutachten die Eignung des Standortes festgestellt. Diese behördliche und gutachterliche Einschätzung teilt getproject und berücksichtigt alle artenschutzrechtlichen und Naturschutzbelange.
Über die weitere Klage der Stadt Rinteln gegen die Genehmigung liegt noch keine rechtskräftige Entscheidung vor.