Landeigentümer
Investition in eine bessere Zukunft
Als Landbesitzer Wind ernten
Standorte für Windkraftanlagen und Möglichkeiten
Standorte für Windkraftanlagen werden innerhalb sogenannter Vorranggebiete ausgewiesen. Außerhalb dieser Gebiete ist in der Regel keine Nutzung möglich. Die Vorranggebiete werden behördlich durch die Raumplanung festgelegt. Da diese in regelmäßigen Abständen überarbeitet wird, können zukünftig geeignete Flächen hinzukommen.
Die Standorte von Windenergieanlagen werden über einen Nutzungsvertrag (Pachtvertrag) mit dem Landeigentümer gesichert. Die überbaute Fläche beträgt für jede Windkraftanlage je nach Nabenhöhe bis zu ca. 500 m² zzgl. einer Kranstellfläche mit etwa 2.000 m² und einer etwa 4-5 m breiten Zuwegung aus Recycling-Schotter oder einem ähnlichen Material. Die restliche Fläche kann nach wie vor landwirtschaftlich genutzt werden.
Die Auswahl des Standortes und die Trasse für die Zuwegung werden nach Möglichkeit an die landwirtschaftliche Nutzung angepasst. Die Höhe der Nutzungsentschädigung hängt zumeist prozentual von den Projektdaten/ Energieertrag der Windkraftanlagen ab. Die Gesamtnutzungs-Entschädigung wird auf die bebaute Fläche (Fundament und Zuwegung), den Standort und die Gesamtfläche des Windparks aufgeteilt.

Die Vertragsdauer beträgt 25 bis 30 Jahre. Nach Beendigung des Betriebes und Stilllegung des Windparks wird der Nutzer Windkraftanlagen, Fundamente, Zuwegungen etc. entfernen und den Standort in seinen ursprünglichen Zustand versetzen.
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